17.03. – Veranstaltung: Freiheit für Chris

Zum Tag der politischen Gefangenen veranstaltet die Ortsgruppe Karlsruhe der Roten Hilfe eine Infoveranstaltung zur Situation, Soliarbeit und der Knasterfahrung im Fall des bis vor kurzem inhaftierten Antifaschisten Chris aus Stuttgart.
Von August bis Dezember 2011 saß Chris in Untersuchungshaft in der JVA Stammheim ein. Chris wird im Zusammenhang mit Protesten gegen zwei rechtspopulistische Veranstaltungen Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. In den kommenden Wochen findet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart statt.
Kurz nach den vorraussichtlich drei Verhandlungstagen werden Chris und der Solikreis Stuttgart nach Karlsruhe kommen und über die Situation, die Soliarbeit und die Knasterfahrungen berichten. Die Veranstaltung findet am 17. März um 18 Uhr in der Planwirtschaft (Werderstr. 28) statt.

Freispruch für “A.C.A.B. -Banner”

Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.12.2011 (Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11) die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 12.05.2011 verworfen und somit den Freispruch für einen Karlsruher Fan in 2. Instanz bestätigt.
Dem Fan wurde vorgeworfen, beim Spiel Karlsruher SC gegen VFL Bochum im Herbst letzten Jahres einen Teil des Spruchbandes “A.C.A.B.” („All Cops Are Bastards“) hochgehalten zu haben. Der damalige Einsatzleiter der Polizei hatte sich hierdurch in seiner Ehre verletzt gefühlt und brachte den Tatbestand zur Anzeige. Strafantrag wurde zudem durch die Karlsruher Polizeipräsidentin Hildegard Gerecke gestellt.

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Freispruch für Antifaschistin

Am vergangenen Dienstag stand eine Antifaschistin vor dem Karlsruher Amtsgericht, der durch die Staatsanwaltschaft eine versuchte Versammlungssprengung sowie ein Verstoß gegen das Uniformierungsverbot vorgeworfen wurde.
Hintergrund der Verhandlung war der Protest gegen die Kundgebung der verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel zur Abschaffung des Volksverhetzungsparagraphen §130 vor dem Bundesverfassungsgericht am Freitag, den 17. Juni 2011.

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Wieder Demo-Anmelder verurteilt

Am heutigen Dienstag wurde der Anmelder der 1. Mai Demonstration 2010 in Karlsruhe wegen abweichender Durchführung der Versammlung und vier Auflagenverstößen vom Amtsgericht Karlsruhe zu 80 Tagessätzen verurteilt. Nach zwei weiteren Verurteilungen in dieser Sache kam der Urteilsspruch wenig überraschend und wird auch seinen Weg in die nächste Instanz finden.

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Erneuter Prozess gegen die Versammlungsfreiheit

Erneut muss sich in Karlsruhe der Anmelder einer Demonstration vor Gericht verantworten. Nach der revolutionären 1. Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe sind nicht nur gegen den Anmelder, sondern auch gegen zwei weitere Beteiligte Strafverfahren eingeleitet worden. Zum wiederholten Mal versucht die Staatsanwaltschaft Karlsruhe auf diese Weise erfolgreiche Demonstrationen im Nachhinein zu kriminalisieren.

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