Rechtshilfe

Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der ArbeiterInnenbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr.
(Aus §2 der Satzung der Roten Hilfe e.V.)

Wer an Demonstrationen oder Veranstaltungen teilnimmt, läuft immer auch Gefahr mit Polizei und Justiz konfrontiert zu werden. Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns, z.B. wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für staatsverunglimpfende Schriften, wegen Teilnahme an spontanen Streiks, wegen Widerstand gegen polizeiliche Übergriffe oder wegen Unterstützung der Zusammenlegungsforderung für politische Gefangene ihren Arbeitsplatz verlieren, vor Gericht gestellt, verurteilt werden. Ebenso denen, die in einem anderen Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.

Solidarität & Unterstützung
Wir bieten an, gemeinsam mit den Angeklagten den Prozess vorzubereiten. Wir helfen bei der Suche nach AnwältInnen und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Wir sorgen durch Solidaritätsveranstaltungen, Spendensammlungen und Zuschüsse aus den Beitragsgeldern dafür, dass die finanziellen Belastungen von vielen gemeinsam getragen werden. Anwalts- und Gerichtskosten können teilweise übernommen werden, aber auch wenn hohe Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes oder Gefangenschaft die Betroffenen oder ihre Familien in Schwierigkeiten gebracht hat, sind Zahlungen zum Lebensunterhalt möglich. Zu politischen Gefangenen halten wir Kontakt und treten dafür ein, dass die Haftbedingungen verbessert werden und insbesondere Isolationshaft aufgehoben wird; wir fordern ihre Freilassung.

Prozesvorbereitung
Spätestens wenn Du eine Vorladung, einen Strafbefehl oder einen Gerichtstermin erhalten hast, solltest du unverzüglich Kontakt mit unserer Ortsgruppe aufnehmen. In einem gemeinsamen Gespräch wird Deine Situation besprochen, falls notwendig, ein entsprechender Rechtsanwalt gesucht. Gemeinsam können wir uns Gedanken über die Prozessführung und die Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zu deinem Fall machen.

Finanzielle Unterstützung
Um von der Roten Hilfe eine finanzielle Unterstützung, z.B. für Anwaltskosten, zu bekommen, kannst du einen Unterstützungsantrag stellen. Hier beraten wir Dich als Ortsgruppe gerne.

Rechtshilfetipps
Im Folgenden sind einige nützliche allgemeine Rechtshilfe-Tipps, Hinweise zum Verhalten bei Hausdurchsuchung, DNA-Entnahme, Festnahme und Anquatschversuchen sowie Erläuterungen zum Prinzip der Aussageverweigerung aufgelistet.


WAS TUN WENN’S BRENNT

Wer an Demonstrationen oder Veranstaltungen teilnimmt, läuft immer auch Gefahr mit Polizei und Justiz konfrontiert zu werden. Damit diese Begegnung nicht zum Desaster wird, legt die Rote Hilfe e.V. regelmäßig den Rechtshilfeklassiker „Was tun wenn’s brennt?“ auf.

Dort finden sich viele nützliche Tipps & Tricks zum Umgang mit den staatlichen Repressionsorganen in brenzligen Situationen. Angefangen mit der Vorbereitung auf eine Demo, über das Verhalten bei Übergiffen, Hausdurchsuchungen und bei Festnahmen bis hin zu den Nachwehen wie Strafbefehlen, Gerichtsverfahren und DNA-Entnahmen sind die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengefasst.

Broschüre zum Download


AUSSAGEVERWEIGERUNG

Um den Repressionsorganen des Staates keinen Einblick in die eigenen Strukturen zu gewähren und sich selbst und andere vor Repression zu schützen, halten wir es mit dem »Anna und Arthur halten’s Maul«-Prinzip.
Jede Äußerung hilft der Polizei bei ihren Ermittlungen, entweder gegen dich oder gegen andere. Scheinbar ›entlastende‹ Aussagen können entweder andere belasten, oder der Polizei Tipps geben, nach weiteren Beweisen gegen dich zu suchen oder sie zu erfinden.
Deshalb: Bei Polizei und Staatsanwaltschaft konsequente Aussageverweigerung!

Broschüre: Bitte sagen Sie jetzt nichts! Aussageverweigerung und Verhörmethoden


HAUSDURCHSUCHUNG

Hausdurchsuchungen gehören leider oft zum Standardreportoire der Verfolgungsbehörden. Besonders gemein ist natürlich das Eindringen in deine Privatssphäre, das Durchstöbern auch der intimsten Unterlagen und die Beschlagnahme von persönlichen und wichtigen Dingen wie Computern, Tagebüchern und Adressbüchern.
Nach einer Hausdurchsuchung solltest du:

  • Ein Gedächtnisprotokoll anfertigen (wie die ZeugInnen der Hausdurchsuchung auch)
  • Schäden Protokollieren/Fotografieren
  • Mit deiner nächstgelgenen Rechtshilfe-Gruppe, und/oder RechtsanwältIn kontakt aufnehmen
  • Mit denen zusammen überlegen ob dagegen auf juristischem Wege vorgegangen wird
  • Eventuell überlegen dazu Press- und Öffentlichkeitsarbeit zu machen
  • Akteneinsicht beantragen
  • Persönliche Dinge versiegeln lassen

Infoflyer: Hausdurchsuchung. Was tun?


WEITERE RECHTSHILFE-TIPPS


FORMULARE

  • Formularsammlung des EA Freiburg (Einspruch gegen Strafbefehl, Einschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl, Widerspruch gegen Platzverweis, Widerspruch gegen Gebührenbescheid, Begründung für einen vorherigen Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid, Widerspruch gegen angeordnete ed-behandlung. Widerspruch gegen erfolgte ED-Behandlung, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und Einspruch gg. Strafbefehl etc.)

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